Der Binnenmarkt ist Europas größter wirtschaftlicher Trumpf, doch er ist nach wie vor stark fragmentiert durch ein Flickwerk aus 27 Unternehmensgesetzen, Steuersystemen, Rechnungslegungssystemen und Arbeitsvorschriften. Diese Fragmentierung erhöht die Compliance-Kosten, schafft Rechtsunsicherheit und hemmt das Wachstum – Auswirkungen, die vor allem KMU, Start-ups und Scale-ups zu spüren bekommen.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, entwickelt die Europäische Kommission ein „28. Regime”: einen einheitlichen, optionalen Rechtsrahmen, der parallel zu den nationalen Systemen gilt. Sein Ziel ist klar: Unternehmen sollen ein vereinfachtes und vorhersehbares rechtliches Umfeld für ihre Geschäftstätigkeit in der gesamten EU geboten werden, ohne dass nationale Gesetze ersetzt werden.
Begründung und Gestaltung
Das 28. System verspricht viel, aber sein Erfolg hängt von einer sorgfältigen Gestaltung ab. Zu den wichtigsten Fragen gehören das Ausmaß der potenziellen wirtschaftlichen Vorteile durch geringere Transaktions- und Compliance-Kosten, seine Wirksamkeit bei der Unterstützung von KMU und der Gewinnung internationaler Investoren sowie die Frage, wie berechtigte Bedenken in Bezug auf die nationale Souveränität und den Regulierungswettbewerb ausgeräumt werden können.
Die Erfahrungen aus früheren Initiativen zeigen, dass Ambitionen allein nicht ausreichen. Ein glaubwürdiges 28. Regime muss drei Kernbedingungen erfüllen: Es muss für Unternehmen freiwillig sein, für die Mitgliedstaaten verpflichtend und klar abgegrenzt, um Überschneidungen mit Bereichen zu vermeiden, die auf EU-Ebene bereits weitgehend harmonisiert sind.
Um die Wirkung zu maximieren und Risiken zu minimieren, sollte die Initiative schrittweise und progressiv eingeführt werden, beginnend mit dem Bereich, in dem die wirtschaftlichen Erträge am höchsten sind – dem Wirtschaftsrecht:
- Erste Ebene: ein EU-weites Rahmenwerk für die Gründung und Führung von Unternehmen
- Zweite Ebene: optionale Instrumente zur Steuerkoordinierung, um die Komplexität grenzüberschreitender Vorgänge zu verringern
- Dritte Ebene: vereinfachte Berichterstattung durch einen Europäischen Rechnungslegungsausschuss, der mit den nationalen Behörden zusammenarbeitet
Sensiblere Bereiche wie Insolvenz- und Arbeitsrecht sollten erst dann in Betracht gezogen werden, wenn das Regime einen klaren Mehrwert bewiesen hat.
Politischer Kontext
Das 28. Regime ist fest in der aktuellen politischen Agenda der EU verankert. Die politischen Leitlinien der Kommission für 2024–2029 und das Auftragsschreiben des Kommissars für Demokratie, Justiz und Rechtsstaatlichkeit stellen Wettbewerbsfähigkeit und Skalierbarkeit in den Mittelpunkt des Handelns der EU. Im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit vom Januar 2025 wurde die Entwicklung eines 28. Regelwerks angekündigt, das es innovativen Unternehmen ermöglichen soll, nach einem einzigen, optionalen Satz EU-weiter Vorschriften zu arbeiten.
Dieser Ansatz wurde vom Europäischen Rat im März 2025 gebilligt, der die Kommission aufforderte, ein optionales 28. Gesellschaftsrechtssystem zur Unterstützung der Skalierung im Einklang mit den Verträgen vorzuschlagen. Weitere Unterstützung kommt von der Mitteilung zur Spar- und Investitionsunion, der Binnenmarktstrategie und der Start-up- und Scale-up-Strategie, die alle die Rolle des 28. Systems bei der Mobilisierung privater Investitionen, der Verringerung der Fragmentierung und der Stärkung des Binnenmarkts hervorheben.
Das System ist als modularer, standardmäßig digitaler Rahmen konzipiert, der zunächst das Gesellschaftsrecht umfasst und möglicherweise auf bestimmte Aspekte des Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrechts ausgeweitet wird. Es wird andere EU-Initiativen ergänzen, darunter den Europäischen Innovationsakt und die Europäische Unternehmensbrieftasche.
Problemdefinition
Die Initiative befasst sich mit der anhaltenden Fragmentierung des Gesellschaftsrechts in den Mitgliedstaaten, die zu höheren Kosten, größerer Komplexität und mehr Unsicherheit für grenzüberschreitend tätige Unternehmen führt. Unterschiedliche nationale Vorschriften für die Gründung, Führung und den Betrieb von Unternehmen behindern Investitionen und verhindern das Wachstum von Start-ups und Scale-ups auf EU-Ebene.
Unternehmen berichten von hohem Verwaltungsaufwand, begrenzter Digitalisierung und doppelten Meldepflichten. Investoren sehen sich mit rechtlicher Komplexität und höheren Transaktionskosten konfrontiert, während das Fehlen einer anerkannte und vertrauenswürdige EU-Unternehmensform das Vertrauen und grenzüberschreitende Investitionen untergräbt. Das Ergebnis ist ein verschenktes wirtschaftliches Potenzial innerhalb des Binnenmarkts.
Mögliche Auswirkungen
Die 28. Regelung dürfte Unternehmen in der gesamten EU zugutekommen – insbesondere KMU, Start-ups, Scale-ups und innovativen Unternehmen –, indem sie einen vereinfachten und harmonisierten Rahmen für die Gründung, den Betrieb und die Investition von Unternehmen schafft. Durch standardmäßig digitale Verfahren wird es schneller und einfacher, Unternehmen zu gründen und Kapital anzuziehen.
Durch den Abbau von Verwaltungsaufwand, rechtlicher Komplexität und Compliance-Kosten wird die Initiative die Fähigkeit von Unternehmen stärken, über Grenzen hinweg zu expandieren.
Investoren, darunter auch Risikokapitalgesellschaften, werden von klareren, standardisierteren und digitalisierten Prozessen profitieren, die grenzüberschreitende Investitionen erleichtern. Insgesamt soll die Initiative das Wirtschaftswachstum, die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern und die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU stärken.
Folgenabschätzung und nächste Schritte
Zur Unterstützung der Entwicklung der Initiative und als Grundlage für die Entscheidungsfindung der Kommission wird eine Folgenabschätzung durchgeführt. Die Verabschiedung des Rechtsvorschlags ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen.
Fazit
Europa hat lange darum gekämpft, Einheit und Vielfalt miteinander in Einklang zu bringen. Das 28. Regime bietet einen Weg nach vorne – nicht durch aufgezwungene Harmonisierung, sondern durch freiwillige Konvergenz. Es bewahrt die nationale Souveränität und gibt ambitionierten Unternehmen gleichzeitig die Freiheit, auf kontinentaler Ebene zu agieren.
Europa kann sich kein weiteres Jahrzehnt der Fragmentierung leisten, die als Integration getarnt ist. Es ist an der Zeit, das zu Ende zu bringen, was begonnen wurde.

